Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfung im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern, veröffentlicht 2022
1923691
Dokumentennummer | 695892-2022 |
Beschreibung | Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag. |
Auftraggeber | Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern |
Bekanntmachungsart | Offenes Verfahren |
Formular | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
Veröffentlicht | 14.12.2022 |
Erscheinungsende | 31.12.2024 12:00 |
NUTS-Code | |
CPV-Code | 71631450 |
Link | http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:695892-2022:TEXT:DE:HTML |
Quelle | Amtsblatt EU |