Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfung im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern, veröffentlicht 2022


 
Dokumentennummer695892-2022
BeschreibungGegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag).

Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:

Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken

Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken

.

Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.

.

Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).

.

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.

.

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.

.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

.

Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

.

Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

AuftraggeberDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularAuftragsbekanntmachung
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht14.12.2022
Erscheinungsende31.12.2024 12:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code71631450
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:695892-2022:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
Diese Webseite nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Details finden Sie hier.