Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Ost


 
Dokumentennummer729605-2022
BeschreibungGegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.

Die Kontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:

Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB

Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoBStB

Leistungsbereich 03 Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB

Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB

Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL BitumenStB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB

Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften

Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M

Leistungsbereich 08: Umweltanalytik

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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.

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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).

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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.

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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

AuftraggeberDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularAuftragsbekanntmachung
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht28.12.2022
Erscheinungsende31.12.2024 23:59
 
 
NUTS-Code
CPV-Code71000000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:729605-2022:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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