Open-House-Verfahren Vertrag nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V über die Versorgung mit Verbandmitteln
1946964
Dokumentennummer | 095154-2023 |
Beschreibung | Die IKK Südwest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Leistungserbringern Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln zu schließen. Es besteht die Absicht, eine einheitliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Verbandmitteln zu gewährleisten. Dem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste mögliche Vertragsbeginn ist der 10.02.2023 Tag nach Veröffentlichung. (Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4.). |
Auftraggeber | IKK Südwest |
Bekanntmachungsart | Offenes Verfahren |
Formular | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsart | Lieferauftrag |
Veröffentlicht | 15.02.2023 |
Erscheinungsende | 08.02.2030 09:00 |
NUTS-Code | |
CPV-Code | 33141110 |
Link | http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:095154-2023:TEXT:DE:HTML |
Quelle | Amtsblatt EU |