Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
2003598
Dokumentennummer | 402741-2023 |
Beschreibung | Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 03: Betonbauweisen Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierung Leistungsbereich 09: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. |
Auftraggeber | Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland |
Bekanntmachungsart | Offenes Verfahren |
Formular | Bekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung |
Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
Veröffentlicht | 05.07.2023 |
Erscheinungsende | 31.12.2024 00:00 |
NUTS-Code | |
CPV-Code | 71700000 |
Link | http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:402741-2023:TEXT:DE:HTML |
Quelle | Amtsblatt EU |