Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen
2029771
Dokumentennummer | 523974-2023 |
Beschreibung | Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 03: Betonbauweisen Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.09.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 30.09.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. . |
Auftraggeber | Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen |
Bekanntmachungsart | Offenes Verfahren |
Formular | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
Veröffentlicht | 30.08.2023 |
Erscheinungsende | 30.09.2024 23:00 |
NUTS-Code | |
CPV-Code | 71000000 |
Link | http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:523974-2023:TEXT:DE:HTML |
Quelle | Amtsblatt EU |