Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen


 
Dokumentennummer523974-2023
BeschreibungGegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.

Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:

Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung

Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel

Leistungsbereich 03: Betonbauweisen

Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen

Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen

Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung

Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung

Leistungsbereich 08: Umweltanalytik

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Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen

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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.

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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).

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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt.

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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.09.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 30.09.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

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AuftraggeberAutobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularAuftragsbekanntmachung
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht30.08.2023
Erscheinungsende30.09.2024 23:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code71000000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:523974-2023:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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