Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest, veröffentlicht 2023


 
Dokumentennummer562029-2023
BeschreibungGegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.

Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:

Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel

Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98

Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB

Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB

Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB ,

Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB

Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB

Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB

Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB

Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung

Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen

Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau

Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M

Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB.

Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem

Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.

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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).

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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.

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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

AuftraggeberAutobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularBekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht19.09.2023
Erscheinungsende31.12.2025 23:58
 
 
NUTS-Code
CPV-Code71700000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:562029-2023:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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