Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern
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Dokumentennummer | 568376-2023 |
Beschreibung | Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. |
Auftraggeber | Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern |
Bekanntmachungsart | Offenes Verfahren |
Formular | Bekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung |
Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
Veröffentlicht | 22.09.2023 |
Erscheinungsende | 31.05.2025 23:58 |
NUTS-Code | |
CPV-Code | 71700000 |
Link | http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:568376-2023:TEXT:DE:HTML |
Quelle | Amtsblatt EU |