Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern


 
Dokumentennummer568376-2023
BeschreibungGegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.

Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:

Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB

Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB

Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB

Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB

Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB

Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften

Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M

Leistungsbereich 08: Umweltanalytik

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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem

Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.

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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der

Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten

Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu

näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3

angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).

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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell

diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher

dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem

Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag

umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen

der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf

seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.

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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

AuftraggeberDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularBekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht22.09.2023
Erscheinungsende31.05.2025 23:58
 
 
NUTS-Code
CPV-Code71700000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:568376-2023:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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