Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.<br />
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen nach OnkoZert zertifizierten Brustzentren in Bayern nicht-exklusive „Verträge zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Umsetzung von biomarkerbasierten Behandlungsstrategien bei Brustkrebs“ in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen.<br />
85111000: Dienstleistungen von Krankenhäusern
Jahre
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden