Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoBStB
Leistungsbereich 03 Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL BitumenStB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften
Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
Leistungsbereich 08: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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