Los 1: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in Aschaffenburg, Oerlenbach, Rosenheim, Schweinfurt, Würzburg, Bad Staffelstein
Los 2: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in München
Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen:
- Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind.
- Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten.
- Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung.
- Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen.
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Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) bei Los 1:
Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren
Anlagen zu entnehmen.
50750000: Wartung von Aufzugsanlagen
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