Details zur Ausschreibung

„Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert“

Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, hier vor allem auf die Cannabis-bedingten Verkehrsunfälle allgemein und speziell bei Fahranfängern und jungen Fahrern und auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten (DUIC und DUICA) ausgewirkt hat. Ferner, soweit vorhanden, sollen mögliche Änderungen in der polizeilichen Überwachungspraxis beleuchtet werden.
Aus den Ergebnissen sollen mögliche Verkehrssicherheitsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung identifiziert werden und geprüft werden, ob die Akzeptanz der Bevölkerung den Ergebnissen entspricht.


Haupt-CPV-Code

73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Stammdaten

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  • Ende der Frist: 18. November 2025, 06:00
  • Veröffentlicht am: 29. September 2025
  • Vergabeart: Offenes Verfahren
  • Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
  • Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
  • Dokumentennummer: Z2r - FE SV.0020/2025
  • NUTS-Code: DEA2B
  • Zum Original Link
  • Status: Aktiv
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