Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben und im Einklang mit Umweltschutzbelangen die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten sowie den Energieverbrauch und die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu errichten, zu erneuern und zu betreiben.
50232100: Wartung von Straßenbeleuchtungen
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