Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis WeißenburgGunzenhausen zwischen
Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3streifigen Ausbau der
Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13)
und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt
sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser
Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb
dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B
13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk
(Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog.
Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der
Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen
der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich
der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße _Am Volkammersbach_ ein neues
Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude
über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene
Geh und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen
Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante
bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß und Radweges aufrechtzuerhalten. Die
ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen.
Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation
angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz
zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die
bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und
ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände
BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und
werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B
2_2330_0,013 (Baukm 0258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B
2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Baukm 0+627) und geht später als 3streifiger Querschnitt (RQ 15,5)
in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt _3streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung _
WeißenburgNord_ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen
230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597
(Baukm 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2Anschlusses _Römerbrunnenweg_ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen
zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an
die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende
Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre
geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch
während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt
werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD
und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg _ Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits
der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und
Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche
Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu
begleiten.
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