Die Auftraggeberin plant die Erweiterung des evangelischen Gymnasiums in Bad Marienberg von 2 auf 3 Zügen.
Das Verhandlungsverfahren wird mit Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 3 Nr. 2 VgV durchgeführt. Die Vergabe erfolgt stufenweise für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1-8 gem. § 55 HOAI 2021in der aktuell gültigen Fassung.
Auf die Beauftragung in Leistungsstufen wird hingewiesen: Die Beauftragung der gesamten Leistungsphasen 1 bis 9 soll aus fördertechnischen Gründen stufenweise und auf Abruf erfolgen (Stufe 1: LP 1-3, Stufe 2: LP 4-5, Stufe 3: LP 6-9).
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird gem. dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
Das Verfahren wird durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bekannt gemacht.
Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur
Abgabe eines Erstangebots auffordern, die gemäß der bekanntgemachten Eignungs- und Auswahlkriterien am besten geeignet sind.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird ein Losverfahren nach § 75 Abs. 6 VgV durchgeführt.
Das Verhandlungsverfahren wird in voraussichtlich drei Stufen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung der Anzahl der
Verhandlungsrunden sowie insbesondere die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor:
1. Stufe: Bewerbungsverfahren: Es wird gem. VgV ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis sollen drei Bewerber ausgewählt werden,
welche zur weiteren Teilnahme am Verfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
2. Stufe: In der 2. Stufe werden die Bieter zur Abgabe eines vollständigen Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber wird die Angebote formal
prüfen. Für Nachforderungen verbleibt es bei § 56 Abs. 3 VgV. In einem weiteren Schritt werden die Angebote inhaltlich vorgeprüft.
Die Bieter werden zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin eingeladen, an dem sie ihre Leistungsfähigkeit anhand einer auf die
Zuschlagskriterien bezogenen Bieterpräsentation darstellen sowie für vertragliche und sonstige Verhandlungen zur Verfügung stehen.
Ein von der Auftraggeberin zusammengestelltes Gremium nimmt die Wertung anhand der Zuschlagsmatrix vor.
3. Stufe: Die Bieter werden zur letztverbindlichen wirtschaftlichen Angebotsabgabe unter Berücksichtigung aller Angebotsbestandteile aufgefordert.
Anschließend erfolgen die finale Wertung sowie die Vergabeentscheidung des Auftraggebers
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