Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich:
Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen
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Die Leistungen können für die Verantwortungsbereiche folgender Außenstellen der Niederlassung Ost erbracht werden:
- Dresden
- Erfurt
- Magdeburg
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Die regionalen Verantwortungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von
Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für den ein
Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden.
Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden.
Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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