Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen-
schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der
WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich
Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals.
In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus
Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte
nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der
Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per
schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50
Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der
Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt
eingeschränkt.
Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen
während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein
sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die
schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des
gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde.
Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und
Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3
Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird.
Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre
Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden
Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des
Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach
Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen
je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des
Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu
verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen.
Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren,
insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die
Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per
schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der
Festmacher erheblich erschwert würde.
Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche
Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde
hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende
gerecht. Die Festmachertätigkeit soll bis zum 31.10.2026 vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer
Schleusenkammer.
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