Die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten unverändert. In der Zwischenzeit hat sich jedoch sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit einer Listung der gelisteten Arten, der Notwendigkeit der Aufnahme neuer Arten als auch in Bezug auf die taxonomische Grundlagen, Änderungsbedarf ergeben. Das Projekt soll diesem Änderungsbedarf Rechnung tragen und die fachlichen Grundlagen für eine Novellierung der Anlage 1 der BArtSchV erarbeiten.
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