Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Die ausgeschriebene Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 18 Jahren, die unter Minderungen der Leistungsfähigkeit sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen psychischer und/oder physischer Natur leiden, welche bereits gutachterlich belegt wurden oder deren Begutachtung erfolgen soll.
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