Die BWI (im folgenden BWI genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen inkl. Softwarepflege, deren Implementierung,sowie Schulungs und Beratungsleistungen in Höhe von bis zu 5956979,67 Euro netto mit einer Obergrenze von 8.935.469,51 Euro netto im Wege eines Offenes Verfahren (gem. § 15 VgV) abzuschließen.
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21 Abs. 6 VgV).
48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
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