Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die arbeitssicherheitstechnische Betreuung durch einen Sicherheitsingenieur mit einer wöchentlichen Anwesenheit von 2 x ca. 7 Std. an zwei Tagen der Woche, jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr bei maximal 700 Std. pro Jahr.
Die sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische Betreuung für derzeit etwa 1.400 Mitarbeiter (Stand: 09/2025) des HZB und ca. 800 Gastwissenschaftlern (ausgehend von einer Gleichzeitigkeit von 1/3 der ca. 2.700 Gastwissenschaftlern/ Messgästen pro Jahr) (Stand: 09/2025).
Es wird darauf hingewiesen, dass die sicherheitstechnische Betreuung u.a. durch bereits gegebene bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsarzt ergänzt werden.
Wichtige Mindestanforderung: Im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten / Leistungen ist evtl. der Zugang zu Strahlenschutzbereichen und u. a. zu Kontrollbereichen notwendig. Auf Grund dessen besteht bereits bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch mit Leistungsaufnahme die Anforderung, dass seitens des Auftragnehmers eine Genehmigung nach §25 StrlSchG (Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen) vorliegt.
Dies bedingt auf Seiten des Auftragnehmers einen Strahlenschutzbeauftragten sowie das Abschließen eines entsprechenden Abgrenzungsvertrages je Standort.
Weiterhin ist damit für jeden Beschäftigten, der zum Einsatz kommen soll, das Vorlegen eines Strahlenpasses, der Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nr.) und eines amtlichen neutronen-empfindlichen Dosimeters (Albedo-Dosimeter) bei der Anmeldung im Büro der Dosimetrie erforderlich.
Einsatzschwerpunkt des Sicherheitsingenieurs bildet der Standort B (Berlin - Adlershof).
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