Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettG, Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst) sowie der Stellung/Unterhaltung/Anmietung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 GWB sowie die §§ 64 ff. VgV. Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet keine Anwendung.
75252000: Rettungsdienste
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