Im Zuge der planmäßigen Unterhaltung und der Bauwerksinspektionen 2009 bzw. 2010 (Kanalbrücken trockengelegt), 2015 und 2021 (Kanalbrücken nicht trockengelegt) sind erhebliche Schäden festgestellt worden, welche die Betriebs- und Standsicherheit der Bauwerke mittelfristig gefährden.
Gemäß einer abgestimmten Konzeption von 2015 ist eine weitere Nutzung beider ca. 50 Jahre alten Brücken sicherzustellen, insbesondere bei Berücksichtigung eines stetig steigenden Verkehrsaufkommens. Mit der vorgesehenen Grundinstandsetzung der Kanalbrücken ist der Sollzustand für weitere 40 Jahre herzustellen. Das Ergebnis der Vorplanung ist in der am 12.12.2022 genehmigten Voruntersuchung als die im Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 weiter zu planende Lösung abschließend festgelegt.
Es ist ein E-AU nach § 8 VV-WSV 2107 zusammenfassend für beide Kanalbrücken aufzustellen. Grundsätzlich werden für die E-AU-Aufstellung unterschiedliche Planungsleistungen nach HOAI erforderlich:
- nach § 43 für die Objektplanung,
- nach § 51 HOAI für die Fachplanung des Tragwerks und
- nach § 55 HOAI für die Fachplanung Technischer Anlagen
Dabei sind sämtliche für die Instandsetzung erforderlichen Leistungen über den E-AU hinaus ausführungsreif nach HOAI durchzuplanen und die Ausschreibungungsunterlagen nach VOB für alle Gewerke aufzustellen.
71322300: Planungsleistungen für Brücken
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