Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) betreiben und finanzieren die Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST), das größte Dreispartenhaus der Welt und die größte Kultureinrichtung von Stadt und Land. Die Staatsoper Stuttgart zählt zu den bedeutendsten europäischen Opernhäusern, das Stuttgarter Ballett gehört zu den international renommiertesten Ballettensembles. Der Gebäudekomplex der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) am Standort Oberer Schlossgarten, bestehend aus dem denkmalgeschützten Opernhaus, dem Verwaltungs- und dem Kulissengebäude, muss dringend saniert, modernisiert und erweitert werden.
Hierzu soll ein zweiphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
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Der Wettbewerb wird als zweiphasiger, nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 _ _Richtlinien für Planungswettbewerbe_ _, mit Teilnahmewettbewerb, mit 30 Teilnehmenden in der 1. Phase und ca. 15 Teilnehmenden in der 2. Phase ausgelobt. Die Ausloberin wählt für die 1. Phase 8 Teilnehmende vorab aus. Das Verfahren ist anonym. Im Rahmen der 2. Phase des Verfahrens ist voraussichtlich ein anonymes Zwischenfeedback ohne die Beteiligung der teilnehmenden Büros vorgesehen. Zum Verfahren werden interdisziplinäre Bewerberteams zugelassen, die unter A.6.1 näher erläutert werden. Das Verfahren ist anonym (§ 1 Absatz 4 RPW 2013) und wird in deutscher Sprache durchgeführt (§ 5 Absatz Anlage I Nummer 20 RPW 2013).
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Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI eines ganzheitlichen Neuordnungs-, Erweiterungs- und Sanierungskonzepts mit Bearbeitung der Bauwerksplanung für die Hauptgebäude der Württembergischen Staatstheater am Standort Oberer Schlossgarten in Stuttgart.
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Teilnahmeberechtigt sind Bewerberteams, die aus Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren der Fachrichtung Tragwerksplanung bestehen. Das Bewerberteam kann sich als Bewerbergemeinschaft aus mehreren Büros und/oder als interdisziplinäres Büro zusammensetzen, das zwei oder alle drei Disziplinen vereint. Zulässig ist, dass ein Mitglied des Bewerberteams mehrere Planungsdisziplinen abdeckt. Der Einsatz von Subunternehmern für Planungsdisziplinen ist zulässig. Beabsichtigt ein Bewerberteam, einen Subunternehmer einzusetzen, ist der vorgesehene Subunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages namentlich und verbindlich zu benennen. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser dem Bewerberteam die erforderlichen Kapazitäten für die Dauer des Wettbewerbs und für den Fall einer sich ggf. anschließenden Beauftragung zur Verfügung stellt. Für die über Eignungsleihe abgedeckten Disziplinen müssen die benannten Subunternehmer die fachlichen Anforderungen in gleicher Weise erfüllen wie sonstige Mitglieder des Bewerberteams.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1.9. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
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