Im Kurgebiet der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler befindet sich seit dem Jahr 1858 der Kurpark, welcher historisch von baulichen Anlagen gesäumt wurde, die die randliche Begrenzung des Parks in südlicher und östlicher Richtung bildeten. Gemeinsam mit den gegenüberliegenden Liegenschaften des Steigenberger Hotels und dem an der Ahr gelegenen Kurhaussaal bildeten sie das historische Kurviertel des Stadtteils Bad Neuenahr. Die östlich begrenzende Konzerthalle wurde bereits im Jahr 2019 abgerissen und wird derzeit mit multifunktionaler Nutzung (Konzerthalle, Haus des Gastes und Stadtbibliothek) als "Kurparkrandbebauung" neu errichtet. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2026 geplant. Durch das Flutereignis im Jahr 2021 wurde das Kurviertel stark in Mitleidenschaft gezogen. Das südlich begrenzende Bestandsgebäude "Kurparkterrasse/Kleine Bühne" (früher Kurparkterrassen-Café-Restaurant) wurde, ebenso wie der Kurpark, während der Flut stark beschädigt. Der Kurpark liegt zentral im Kurgebiet von Bad Neuenahr, am rechten Ahr-Ufer. Dem Kurparkareal kommt daher eine städtebauliche Schlüsselfunktionen zu. Der Auftragnehmer soll im Rahmen der Baustellenbewachung für die Maßnahmen "0190 Kurpark", "0205 Brunnentechnik" sowie "0078 Kurparkterrasse" sämtliche zur Sicherstellung von Ordnung, Sicherheit und Dokumentation der Baustelle erforderlichen Leistungen erbringen. Hierzu gehören insbesondere das Öffnen und Schließen der Baustelle zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Zeiten, die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation der An- und Abwesenheit sämtlicher auf der Baustelle tätigen Personen sowie deren Tätigkeiten und die regelmäßige Erfassung der Wetterverhältnisse. Darüber hinaus umfasst die Leistung alle weiteren Maßnahmen, die für einen sicheren, störungsfreien und vorschriftsgemäßen Betrieb der Baustelle erforderlich sind, soweit diese im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen. Aufgrund des Vorhandenseins der natürlichen, CO2-haltigen Heilquelle "Großer Sprudel" im Bereich des Kurparks ist jederzeit mit natürlich bedingten CO2-Ausgasungen zu rechnen. Durch den Auftragnehmer sind die auf der Baustelle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung und Überwachung der geltenden CO2-Sicherheitsvorgaben durchzusetzen, welche durch einen Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) für die Bauvorhaben definiert werden. Hierzu gehören insbesondere die arbeitstägliche Sichtkontrolle und Anzeigetests sowie anschließende Ausgabe der mobilen CO2-Gaswarngeräte an auf der Baustelle tätigen Personen, die Freimessung der Arbeitsbereiche sowie die Quittierung von Alarmen der ortsfesten CO2-Warnanlage. Leistungszeit: 01.12.2025 bis 31.08.2027.
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