Gem. § 2 des BrSchG haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Im Rahmen dieser Sicherstellung beabsichtigt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Pinneberg die Herstellung und Lieferung eines Hilefeleitungs- Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) einzukaufen. Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein HLF 10, das sowohl für Brandbekämpfung als auch für technische Hilfeleistungen ausgerüstet ist. Es ist eine Weiterentwicklung des LF 10 und verfügt über zusätzliche Ausrüstung für die technische Hilfeleistung, wie z.B. hydraulisches Rettungsgerät. Die Besatzung eines HLF 10 besteht in der Regel aus neun Feuerwehrleuten. Die Leistung wird in 3 Teillosen unterteilt.
34144200: Notfalleinsatzfahrzeuge
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