Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung _ VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Oberursel.
Linie 41: Oberstedten _ Oberursel Bahnhof _ Bommersheim _ Stierstadt _ Weißkirchen-Ost und zurück
Linie 42: Oberursel Hauptfriedhof _ Stierstadt Bahnhof
Linie n31: Stierstadt Bahnhof _ Weißkirchen _ Bommersheim _ Oberstedten _ Oberursel _ Stierstadt Bahnhof _ Weißkirchen Ost
Die Leistungen im Linienbündel können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 468.667 Nkm p. a. und gerundeten 25.495 Fahrplanstunden p. a. sowie 7 Fahrzeugen erbracht werden. Der Auftragnehmer hat insgesamt 9 Fahrzeuge (2 Gelenkbusse, 6 Solobusse Bn1 und 1 Solobus Bn2) für den vertragsgegenständlichen Verkehr zu beschaffen und vorzuhalten, die ausschließlich im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzt wer-den. Hiervon sind 2 Fahrzeuge u.A. für die Erbringung von kurzfristigen oder zeitlich begrenzten Zusatzverkehren sowie auf Wunsch des Auftraggebers auch für dauerhafte Zubestellungen während der Vertragslaufzeit einzusetzen.
Ab dem 01.01.2032 dürfen die eingesetzten Dieselfahrzeuge nur noch mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als _sauber_ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
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