Neugestaltung der Außenanlagen am Kulturbahnhof Hohen Neuendorf. Der bestehende S-Bahnhof wird zum Kulturzentrum mit Bibliothek, Seminar- und Übungsräumen und öffentlicher Gastronomie erweitert und umgebaut während er durchgehend als Zugang zum S-Bahnhof dient, auch die Neugestaltung der Außenanlagen erfolgt unter laufendem Betrieb des S-Bahnhofs, der Zugang zum Bahnhof muss jederzeit möglich sein. Das Bauvorhaben besteht aus zwei Abschnitte, im 1.Bauabschnitt wird die Versickerungsanlage (Füllkörperrigole) inkl. aller Schächte, Anschlussleitungen, Lichtschächte und Rinnen am Gebäude errichtet, im 2. Bauabschnitt werden die Außenanlagen inkl. Einbauten und Ausstattung sowie die vegetationstechnischen Arbeiten und Pflanzungen ausgeführt. Gewerke: Tiefbauarbeiten, Landschafts- und Elektrobauarbeiten Bauvorhaben: Neugestaltung Freianlagen ´Kulturbahnhof´ (Umnutzung/ Sanierung Bahnhof) Hohen Neuendorf Bauort: 16540 Hohen Neuendorf, Schönfließer Str. 48a Zugänglichkeit / Sicherung Die Zufahrt / Zulieferung erfolgt über die vorhandene Zufahrt in der Wilhelm-Külz-Straße westlich des Baufelds sowie über die anliegenden Straßen. Zwischenlagerflächen sind mit der BL abzustimmen und auf dem Gelände in beschränktem Ausmaß vorhanden. Transportwege von max. ca. 100 m innerhalb der Baustelle und das eventuelle mehrmalige Umlagern von Baustoffen sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung mit Schutz u.a. vor Diebstahl oder Zerstörung ist in alleiniger Verantwortung durch den AN zu veranlassen, die dabei entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet. Kalkulationshinweise Der auszubauende Boden ist auf Haufwerke, sortiert nach Bodenarten, zwischenzulagern. Vor der Bodenabfuhr findet eine Beprobung der Haufwerke statt. Das Zwischenlagern sowie erneute Laden nach Eingang der Ergebnisse der Beprobung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Absperrung der Baustelle mit Bauzaun, muss so erfolgen, ggf. durch zusätzliche Maßnahmen, dass eine dauerhafte Einzäunung gewährleistet ist. Beschädigungen der Einzäunung sind umgehend zu beseitigen Transportwege von ca. 100 m innerhalb der Baustelle und das mehrmalige Umlagern von Baustoffen auf Grund der eingeschränkten Lagermöglichkeiten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Einschränkungen durch Anlieferverkehr sind im Bauablauf zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Ausführung unter laufendem Betrieb Die Neugestaltung der Aussenanlagen erfolgt in öffentlichen Bereichen und unter laufendem Betrieb. Mindestens 6 Stahlplatten sind dauerhaft vorzuhalten und sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Fachtechnische Vorbemerkungen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Produktbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alle wesentlichen Merkmale sind im Positionstext angegeben. der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte obliegt dem Bieter. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe eines Angebotes von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind. Später hervorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt auch für den Fall einer Pauschalierung der Gesamtleistung. Allgemeine Bedingungen für Tiefbauarbeiten Für die Ausführung gelten die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau (TVT), die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im Straßenbau (TVV), die Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Min) und das Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Bei Tiefbauleistungen im öffentlichen Straßenraum und den anschließenden Deckenschlussarbeiten sind die Forderungen der ZTV A-StB nach dem Aufbau der Verkehrsflächenbefestigung und den Abtreppungen bei:- bituminösen Befestigungen- Pflaster- und Plattenbelag zu berücksichtigen. Der erforderliche Aufwand ist gegebenenfalls bei der Preisbildung für die entsprechenden Leistungen im Leistungsverzeichnis einzurechnen Gemäß DIN 18 299 Art. 2 umfassen die anzubietenden Leistungen auch die Lieferung der zugehörigen Baustoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle. Gemäß DIN 18 299 Art. 4.1 gehören die Einrichtung und Beräumung der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte zu den Nebenleistungen auch ohne Erwähnung im Vertrag zur angebotenen Leistung. Vorgenannte Leistungen sind dementsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Mindeststandards Bei der ausgeschriebenen Leistung sind die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards für die Gewinnung und Herstellung von Waren zu beachten.- dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBI. 1956 II S. 641), - dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBI. 1956 II S. 2073), - dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBI 1955 II S. 1123), - dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBI 1956 II S. 24), Weitere Details siehe LV
45112700: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
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