Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gilt seit dem 01.01.2015 als Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen der Mobil Krankenkasse. Für die eGK benötigt die Mobil Krankenkasse (im Folgenden auch als Auftraggeber bezeichnet) grundsätzlich von allen Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Lichtbild. Der Prozess zur Bildbeschaffung beinhaltet den Versand einer schriftlichen Aufforderung an die Versicherten des Auftraggebers (AG) zur Abgabe eines Lichtbildes (nachfolgend auch als "Foto", "Aufnahme" oder "Bild" bezeichnet) durch den Auftraggeber selbst und die nachfolgende Verar-beitung des Lichtbildes durch den AN. Der Kunde wird in der schriftlichen Aufforderung gebeten das Lichtbild über ein Upload-Modul online hochzuladen. Alternativ kann der Versicherte sich einen durch QR-Code personalisierten Bogen auf der Webseite des AG herunterladen, diesen selbst ausdrucken und das Lichtbild im Passbildformat aufkleben. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, dass der AG auf Wunsch des Versicherten den durch QR-Code personalisierten Vordruck, zum Aufkleben des Lichtbilds im Passbildformat, per Post an den Versicherten versendet. Die Rücksendung erfolgt im Anschluss direkt an den AN zur weiteren Verarbeitung. Dieser Paradigmenwechsel (digital statt analog) soll zeitgemäße Prozesse etablieren und den AG als modernes Unternehmen präsentieren. Außerdem wird das beschriebene Verfahren den Anforderungen an Nachhaltigkeitsgebote gerecht und es spart CO2 sowie Portokosten ein. Es wird eine Quote von 90% digitaler Bilder zu analogen Bildern angestrebt. Der Kunde soll die Möglichkeit haben, das Lichtbild über ein Upload-Modul selbständig hochzu-laden. Hierfür kann er ein Foto direkt mit seinem Smartphone oder per Webcam aufnehmen. Es kann auch ein bereits vorhandenes Bild hochgeladen werden. Im vorliegenden Vergabeverfahren geht es um die Leistungen zur Verarbeitung und Archivierung digitaler und analoger Lichtbilder für die eGK. Die Abwicklung des Versands der Lichtbild-Anforderungsschreiben (Erstanforderung, 1. Erinnerung, 2. Erinnerung, Korrekturanforderung, Konsequenzschreiben) erfolgt direkt durch den AG bzw. dessen Postdienstleister und ist somit nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.
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