Gegenstand des Rahmenvertrages sind Hauptprüfungen und
einfache Bauwerksprüfungen für Ingenieurbauwerke nach DIN
1076 in einzelnen Prüfpaketen aufgeteilt in die folgenden zwei
Lose:
Los 1: Brücken, Lärmschutzwände, Stützwände, Tunnel und
sonstige Ingenierbauwerke (ohne Verkehrszeichen)
Los 2: Verkehrszeichenbrücken
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung im Wege eines Open-House Verfahrens zu vergeben.
Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 01.03.2026 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 29.02.2028. Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
71631450: Kontrolle von Brücken
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