Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt, eine für den Justizvollzug nicht mehr benötigte Teilfläche des aktuellen Geländes der JVA Fuhlsbüttel freizuziehen. Zu diesem Zwecke ist geplant, die sich auf der Teilfläche befindlichen Nutzungseinheiten der Anstalt durch die Realisierung zweier Neubauten auf die weiterhin genutzte Fläche zu verlagern. Die aktuelle Versorgungsstruktur der JVA Fuhlsbüttel sowie die Wegeführungen auf dem Anstaltsgelände sind aufgrund des Freizugs der Teilfläche anzupassen. Zur Abgrenzung der verbleibenden Anstaltsfläche gegenüber der freizuziehenden Teilfläche ist außerdem die Außensicherung der JVA Fuhlsbüttel in Teilen neu zu planen und zu versetzen. Hierfür sind einige Bestandsbauten der Anstalt vollständig oder in Teilen zurück zubauen.//
Am Standort der JVA Fuhlsbüttel sollen insgesamt 3 Aufzugsanlagen eingebaut werden. Es ist der Neubau Gebäude A eines Ausbildungsgebäudes mit Erdgeschoss und 3 Obergeschossen mit einer Fläche BGF von ca. 4.300 m² geplant. Es werden zwei Aufzüge eingebaut. Ein Lastenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug mit den Kabinenabmessungen 1.800 x 2.700 mm und einer Nutzlast von 2.500 kg. Der Aufzug hat 2 Haltestellen (EG / 1.OG). Im 1.OG als Durchlader. Die Kabine ist mit Rammschutz in Standardausführung geplant. Ein Personenaufzug mit 4 Haltestellen (EG, 1. Bis 3. OG) als maschinenraumloser Seilaufzug mit reduziertem Schachtkopf. Die Tragkraft beträgt 1.000 kg mit einer Nenngeschwindigkeit von 1,0 m/s. Die Kabine ist in Standardausführung geplant. Der Neubau Gebäude B eines Garagen- und Verwaltungsgebäudes ist mit Erdgeschoss und 3 Obergeschossen mit einer Fläche BGF von ca. 2.000 m² geplant. Ein Personenaufzug mit 4 Haltestellen (EG, 1. bis 3. OG) wird als maschinenraumloser Seilaufzug mit reduziertem Schachtkopf eingebaut. Die Tragkraft beträgt 1.000 kg mit einer Nenngeschwindigkeit von 1,0 m/s. Die Kabine ist in Standardausführung geplant.//
Wesentliche Arbeiten:
Für 2 Gebäude mit ca. 4.30m² und ca. 2.00m² BGF
- Baustelleneinrichtung
- Installationen der Aufzugstechnik inkl. WuM-Planung//
Mit der Ausführung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen (Sicherheitsüberprüfung, Bestellung, Planung). Die Leistung ist wie folgt fertigzustellen:
- Gebäude A spätestens am 07.01.2028
- Gebäude B spätestens am 01.02.2028
45313100: Installation von Aufzügen
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