Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege dieses offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT-Dienstleistungsvertrag über die Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu schließen. Um eine schnelle und zuverlässige Bereitstellung von stark benutzerfreundlichen Anwendungen in Zukunft zu sichern und die Risiken von Verzögerungen zu minimieren, ist beabsichtigt, das polizeiinterne Entwicklungs-Know-How deutlich zu verstärken und eigene Entwicklungskompetenzen weiter auszubauen. Strategisch sollen polizeieigene App-Entwickler in Kooperation mit anderen Ländern (auch im Kontext Polizei 2020) und externen Firmen Anwendungen nah am Bedarf der Endanwender (u.a. auch im Bereich der Vorgangserfassung und -bearbeitung) entwickeln. Hierzu bedarf es der Unterstützung durch externe Entwicklerleistungen. Der Auftragnehmer soll neben Eigenentwicklungen zudem den gesamten Bereich der App-Entwicklung im Hause des Auftraggebers weiter aufbauen und einen Wissenstransfer in Richtung der hauseigenen App-Entwickler gewährleisten. An die eingesetzten Entwickler werden besondere Anforderungen gestellt. Daher müssen die Entwickler der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen.
72211000: Programmierung von System- und Anwendersoftware
Jahre
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden