SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg
(nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der
schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach
wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und
die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und
Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein
städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im
Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus
die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG)
vergeben die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
gemäß DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 an den Standorten (WE) der staatlichen
Schulen (ca. 430 bei SBH und ca. 73 bei GMH) in Hamburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt schnellst möglich mit Beauftragung, voraussichtlich am 01.
Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2027.
Die AG behält sich vor, die Vertragslaufzeit 2-malig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Der Gesamtauftrag wird in drei Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional
zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB, in Los 2, in der die Standorte über das
gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 3 (Region Süd / GMH) befinden sich die
Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind
über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt.
Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der
Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Es wird das jeweils
wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von
nicht mehr als zwei Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der
genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die
Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig
davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind.
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den
geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) _ bezogen auf alle Lose _ realisieren kann.
Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis)
den Zuschlag für das übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis
ausschlaggebend.
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als zwei Lose an einen Bieter zu
erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in den jeweiligen Losen
mehr als 10 % beträgt.
71630000: Technische Kontrolle und Tests
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