diverse Gebäude im Bereich Pforzheim, Enzkreis und Karlsruhe siehe Gebäudeliste (Anlage 2 zum Vertrag),
Rahmenvereinbarung (RV) für die Bezirke Pforzheim, Enzkreis und Karlsruhe - Gebäudeplanung - Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für Bauunterhalt sowie für kleine Um- und Erweiterungsbauten
Die Planungsaufgabe umfasst Bauunterhaltungsleistungen für Maßnahmen mit Gesamtbaukosten (GBK) bis 300.000 Euro brutto für mindestens zwei Jahre mit Verlängerungsoption bis maximal vier Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zusätzlich
mit kleinen Baumaßnahmen mit GBK bis zu 6.000.000 Euro brutto zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit der Gebäudeplanung für die Baumaßnahme Haus des Jugendrechts, Bahnhofstraße 26, 75172 Pforzheim zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 stufenweise beauftragen.
Kostenziel: Bauwerkskosten in Höhe von 2.120.000 Euro brutto
Beabsichtigte Termine: Fertigstellung der Ausführungsplanung bis 30.09.2027, Baubeginn 01.09.2028, Baufertigstellung 30.09.2029
Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt über die Erteilung von Einzelaufträgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung mit einem Einzelauftrag, auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder auf eine Mindestauftragssumme.
Es sind die Landesrichtlinen für den Bau von Polizeidienststellen in Baden-
Württemberg zu berücksichtigen.
Zur Ausführung der Leistungen im Bereich darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABl. 2017, S. 453) dem Auftraggeber für jede auf der Baustelle Tätige oder jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster "Einverständnis zur Datenerhebung" oder eine gültige (nicht älter als fünf Jahre) sogenannte "Sibe - Bescheinigung" vorzulegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber für jede auf der Baustelle Tätige oder jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster "Einwilligungserklärung: Antrag auf Durchführung einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Fremdpersonal" mit entsprechender Ausweiskopie oder eine gültige (nicht älter als 2 Jahre) Überprüfungsbestätigung des Landeskriminalamtes vorzulegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Regelungen gemäß "Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" verpflichtet.
71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
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