Die Stadt Helmstedt, im östlichen Teil Niedersachsens gelegen, mit ca.
25.000 Einwohnerinnen
und Einwohnern, ist als Schulträgerin für verschiedene Grundschulen verantwortlich.
Auf Grundlage einer Priorisierung der bedarfsgerechten Schulerweiterung und einer
Empfehlung zur Raumplanung von Grundschulen in der Stadt Helmstedt hat der Rat der
Stadt Helmstedt beschlossen, dass die zweizügige Grundschule Pestalozzistraße parallel
zum Schulbetrieb auf demselben Grundstück neu gebaut werden soll. Der Neubau soll
als vierzügige Grundschule erfolgen. Es sind folgende Schulbereiche vorzusehen:
- Unterrichtsbereich - Ganztagsbereich inkl. einer Mensa - Schulverwaltungsbereich
- Betriebsflächen Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch ein externes
Beratungsbüro
wurde unter Berücksichtigung der erforderlichen Flächen festgestellt, dass der
Schulneubau
auf der vorhandenen Grundstücksfläche realisiert werden kann. Nach dem Neubau der
vierzügigen Grundschule soll der Bestand, d.h. das bestehende Schulgebäude der
Grundschule,
auf dem Grundstück zurückgebaut werden. Auf der nach dem Neubau weiterhin zur
Verfügung
stehenden Fläche wird ggf. zukünftig eine Mehrfachsporthalle errichtet werden. Zur
Sicherstellung einer zeit- und kostenoptimierten Projektrealisierung hat die Stadt
Helmstedt im Rahmen einer vorl. WU einen Beschaffungsvariantenvergleich erstellen
lassen. Hiernach ist die Gesamtvergabe der Planungs-, Bau-, Abbruch-,
Bauzwischenfinanzierungsleistungen
sowie der Leistungen des technischen Gebäudemanagements (TGM) für 25 Jahre
gegenüber
der konventionellen Realisierung wirtschaftlich vorteilhaft. Das Grundstück für
den Neubau der vierzügigen Grundschule steht im Eigentum der Stadt Helmstedt. Das
Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Die im Rahmen der Gesamtvergabe zu vergebenen Leistungen umfassen
- die vollständige
Planung (Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Fachplanung Tragwerksplanung,
Objektplanung
Freianlagen usw.), - die schlüsselfertige und funktionsfähige Errichtung des Neubaus
der vierzügigen Grundschule, - die Erstellung der zugehörigen Außenanlagen und
Freiflächen,
- die Medienerschließung auf dem Grundstück und der Anschluss an die öffentlichen
Versorgungsleitungen, - der Abbruch der vorhandenen Bestandsgebäude (zweizügige
Grundschule),
- die Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme, - die
betriebsbezogenen Leistungen des technischen Gebäudemanagements (TGM) für einen
Zeitraum
vom 25 Jahren nach Abnahme der Planungs- und Bauleistungen.
45210000: Bauleistungen im Hochbau
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