Im gesamten Essener Stadtgebiet ist es notwendig Bäume, welche aufgrund starker, akuter Beschädigung oder fortgeschrittenem Verfall nicht mehr verkehrssicher sind, aber noch keine verziehende Gefährdung darstellen, mit der Priorität 2 innerhalb der nächsten 2 Wochen zu fällen.
Hierbei handelt es sich um Baumfällarbeiten an Straßen, öffentlichen Einrichtungen oder in Grünanlagen bzw. auf Spielplätzen, Schulgrundstücken, Kindertagesstätten und auf Wald-Holzboden, welche aufgrund ihrer Kurzfristigkeit auf Abruf erfolgen.
77211400: Fällen von Bäumen
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