Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragsnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
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